Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung und ich biete auch keine solche an. Dieser Leitfaden ersetzt keine steuerliche Beratung. Ich erzähle dir hier von meinen Erfahrungen bei der Gewerbeanmeldung, damit du nicht in dieselben Fallen tappst.
Deine Idee ist ausgereift und du weißt, dass du damit Geld verdienen wirst? Dann gibt’s nur eins, der Gang zur Gewerbeanmeldung. Hier gilt: Augen zu und durch.
Allerdings muss gar nicht jeder ein Gewerbe anmelden.
Hier liest du, welche Gründer ein Gewerbe anmelden müssen und was das kostet. Dann gebe ich dir einen kurzen Ausblick, was nach der Gewerbeanmeldung auf dich zukommen wird.
In Deutschland muss jeder, der selbstständig tätig sein will, ein Gewerbe anmelden. Selbstständig bedeutet auf eigenes Risiko und in eigenem Namen. Freiberufler müssen das nicht. Hier reicht es, wenn du eine schriftliche Information an das Finanzamt sendest, die besagt, dass du Freiberufler bist. Du musst keine Gewerbesteuer zahlen. Wenn du Künstler, Anwalt, Designer etc. bist, fällst du in diese Kategorie.
Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn die Tätigkeit langfristig ist und du die Absicht hast, Geld zu verdienen. Hier zählt die Absicht und nicht der Fakt, ob du tatsächlich etwas verdienst.
Du darfst zudem selbstverständlich keine illegalen Tätigkeiten anbieten (z.B. Autohehlerei), und wenn du nur hin und wieder der Tätigkeit nachgehst (zum Beispiel in den Semesterferien) dann ist auch keine Anmeldung nötig.
Bevor du nun mitsamt den richtigen Papieren zur Gemeinde rennst: Überlege dir im ersten Schritt, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder ein “richtiges” Gewerbe anmelden möchtest.
Warum? An dieser Stelle kommt die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) ins Spiel.
Wenn du als Privatperson eine Büroeinrichtung für 5.000 Euro kaufst, fallen zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer an. Du als Käufer musst die 950 Euro voll bezahlen und kannst den Betrag – anders als Unternehmer – nicht zurückfordern. Klar willst du also Unternehmer sein und die 950 Euro wiederhaben.
Aber: Nicht jeder kann die Umsatzsteuer zurückfordern. Der Gesetzgeber hat im §2 Abs. 1 Satz 1 UStG den Unternehmer so definiert: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt.
Nun gibt es für dich aber die Möglichkeit, dich als Kleinunternehmer anzumelden.
Wenn du dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer nach § 19 UStG anmeldest und es dich als solcher anerkennt, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen.
Die Kleinunternehmerregelung soll Geschäftsleuten mit geringen Jahresumsätzen das Leben erleichtern: du brauchst dich nicht um die Feinheiten des komplizierten Umsatzsteuerrechts zu kümmern.
Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen
Deine Vorteile
Eine Übersicht findest du hier.
Dafür bekommst du keine „Vorsteuer“ erstattet. Als Vorsteuer bezeichnen wir die Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer), die du selbst bei den Einkäufen für dein eigenes Unternehmen bezahlst.
Das einzig verbliebene Umsatzsteuer-Relikt ist die jährliche Umsatzsteuererklärung: Hier genügt es normalerweise, die steuerpflichtigen Jahresumsätze der letzten beiden Jahre einzutragen.
Gewerbe anmelden oder als Kleinunternehmer eintragen?
Schlussendlich ist es deine Entscheidung, es kommt aber auch auf deine Unternehmensgröße und deinen Umsatz an.
Für die Gewerbeanmeldung kann jedes Amt seine eigene Gebühr erheben. Meiner Erfahrung nach kostet es nirgends mehr als 60 Euro. Manchmal ist es sogar kostenlos.
Bei über 100 Gewerbeämtern in Deutschland ist es jedoch nicht leicht, einen Einheitspreis zu nennen.
Ein Gewerbe kostet jedoch nicht nur Geld, sondern bringt dir viele Einsparungen.
Ich setze zum Beispiel die folgenden alltäglichen Dinge ab (d.h. ich bekomme teilweise monatlich die 19% Mehrwertsteuer zurück). Zusätzlich kann ich im Jahresabschluss meine Ausgaben gegen meine Einnahmen rechnen. Das bedeutet letztendlich weniger Steuerlast.
Hier kannst du Kosten einsparen:
Persönlich ist immer meine bevorzugte Methode. Wichtig ist, dass du den Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebestätigung dabei hast.
Bei Anmeldung einer Gesellschaft ist es wichtig, den aktuellen Handelsregisterauszug und den notariell bestätigten Gesellschaftervertrag einzupacken.
Bei einer GmbH oder UG muss der Geschäftsführer die Anmeldung vornehmen. Bei einigen Gewerbeämtern kannst du das Gewerbe auch online anmelden, wie in Mannheim, Frankfurt, Bielefeld und Dresden. Am besten vorher googeln, wo’s online geht.
Wichtig ist, dass du weißt, dass jede Gemeinde ihr eigenes Formular hat. Du kannst dir das Formular zur Gewerbeanmeldung im Internet herunterladen und für dich zu Hause schon ausfüllen soweit du es kannst.
Die Anmeldung machst du dann in deinem jeweiligen Bezirk vor Ort. Viele Behörden bieten aber auch schon die Online Anmeldung an, dann musst du aber genau wissen was du tust.
Die meisten Felder lassen sich recht einfach beantworten. Meistens registrieren sich Gründer, die alleine starten, als Einzelunternehmen.
Natürlich kannst du mit dem nötigen Kapital auch eine GmbH gründen – resp. mit einer UG starten und so das private Haftungsrisiko minimieren.
An dieser Stelle ein wichtiger Tipp: Überlege dir gut, wie du die Tätigkeiten deines Unternehmens beschreiben möchtest. Der gesamte Eintrag hat einen Einheitspreis, aber nachträgliche Ergänzungen kosten jedes Mal extra.
Hier ist eine kleine Starthilfe nicht schlecht. Ich wusste damals noch nicht, was ich genau machen werde, deshalb habe ich einfach alles eingetragen, was mir in den Sinn gekommen ist.
Das heißt, in der Gewerbeanmeldung unter angemeldeter Tätigkeit (Feld 15) stand bei mir:
Die Mitarbeiter auf der Gemeinde sind meist sehr nett und haben mir bei den Punkten, bei denen ich unsicher war, gerne geholfen.
Deine Anmeldung wird an verschiedene Stellen automatisch weitergeleitet. Die verantwortlichen Personen melden sich in den Wochen nach der Eingabe bei dir.
Die wichtigste Stelle ist das Finanzamt mit dem steuerlichen Erfassungsbogen. Um diesen auszufüllen, lässt du dir am besten von einem Steuerberater helfen. Wie du den passenden findest, erfährst du im nächsten Blogbeitrag.
Danke, dass du bis hierhin durchgehalten und dich – zumindest online – durch den Gemeindedschungel gekämpft hast. Jetzt gilt es nur noch: in die Hände klatschen und los.
Leider scheitern an dieser Stelle die meisten von uns. Ja, der Weg in die finanzielle Freiheit ist nicht leicht, und manchmal stolperst du schon am Anfang – etwa bei der Gewerbe Anmeldung 🙂 – aber genau dafür sind mein Blog und ich da.
Ich möchte dich dabei unterstützen, frei zu werden. Hier findest du mehr zu meiner Mission.
Ich weiß, dass du es schaffen kannst.