Viele Gründer oder Freiberufler steigen nebenberuflich ins Geschäft ein und wollen ihre Firma nebenher gründen. Das ist vernünftig, weil es dein Risiko mindert. Aber die «Teilzeitgründung» entbindet dich nicht von deinen unternehmerischen Pflichten.
Doch keine Sorge: Wenn du auf die „Fallen“ achtest, die wir hier vorstellen, kann nichts schiefgehen. Wir beleuchten 4 Ausgangssituationen, zu denen es häufig kommt, falls du eine Teilzeitgründung anstrebst. Dabei gibt es unterschiedliche Dinge zu beachten.
Die 4 häufigsten Ausgangssituationen:
Der Hauptgrund, warum es in Deutschland immer mehr Teilzeitgründer gibt? Sicherheit. Nach Angaben der KfW Bankengruppe haben mehr als die Hälfte aller Existenzgründer (349.000) im letzten Jahr die Teilzeitgründung gewählt.
Die Devise: lieber mit dem Rettungsring ins Wasser springen, als kopfüber in die Fluten stürzen. Andere wollen es langsam angehen und ihre Ideen testen. Wiederum ist sich so mancher Gründer nicht sicher, ob die Geschäftsidee genug abwerfen wird. Gründe gibt es also genug.
Wie du eine Gewerbeanmeldung für deinen Haupt-Broterwerb durchführst, liest du hier. Für die Teilzeitgründung sind die Voraussetzungen zwar etwas weniger streng, aber bei allen 4 Kategorien gibt es neben der Gewerbeanmeldung unterschiedliche Mitteilungspflichten z.B. gegenüber dem Arbeitsamt.
Von allen vier Fällen ist dieser der Einfachste. Wenn du neben der Schule oder dem Studium eine Firma aufziehen möchtest, musst du nur ein paar Bedingungen erfüllen. Wenn du nur hin und wieder oder während den Semesterferien als Freiberufler jobbst, bist du nicht meldepflichtig.
Wenn du jedoch als Student Geld verdienst und regelmäßig arbeitest, musst du dich innerhalb von 4 Wochen ab Beginn deiner Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dazu füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Du findest das Formular des Bundesministeriums für Finanzen hier. Das ausgefüllte Dokument schickst du dem verantwortlichen Finanzamt zu oder reichst es persönlich ein. Dieser Artikel bietet dir eine gute Übersicht mitsamt Schnellnavigation.
Viele Studenten haben keine Lust, sich mit dem Thema Versicherungen zu befassen, da sie in den meisten Fällen mitsamt den Eltern familienversichert sind. Nun heißt es aber aufgepasst: Ab einem gewissen Alter oder einer bestimmten Verdiensthöhe ist das nicht mehr möglich.
Wenn du älter als 25 Jahre alt bist und/oder ein monatliches Einkommen von mehr als 405 Euro hast, bist du nicht mehr länger über die Eltern familienversichert.
Dasselbe gilt für die Krankenkasse. Sobald die Krankenkasse schätzt, dass deine Tätigkeit zum Hauptberuf geworden ist, bist du nicht mehr länger über die Pflichtversicherung für Studenten versichert. Du musst dich entweder privat versichern lassen oder kannst freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
Hier liest du alles über Förderprogramme, Voraussetzungen und die Planung, wenn du neben deinem Studium eine Firma gründen möchtest. Der Artikel beleuchtet auch die Voraussetzungen für Betriebshaft- und Vermögenshaftpflichtversicherung und weitere Versicherungen.
Wenn du bereits einen Job, aber trotzdem mit der Selbstständigkeit liebäugelst, dann musst du als Erstes einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Du musst prüfen, ob du dich überhaupt selbstständig machen darfst.
Die meisten Arbeitnehmer haben eine Nebentätigkeitsklausel im Vertrag stehen. Diese verbietet dir gewisse Tätigkeiten außerhalb der Firma, resp. schreibt dir vor, dass du deine außerbetrieblichen Beschäftigungen deinem Arbeitgeber melden musst.
Im Zweifelsfall solltest du immer mit deinem Chef reden. Erkläre ihm genau, ob und inwiefern es zu Interessenskonflikten kommen würde. Es kann auch sein, dass deine Beschäftigungen rein gar nichts miteinander zu tun haben. Wenn du beispielsweise eine Dienstleistung anbietest, die sich von den Produkten unterscheidet, die dein jetziger Betrieb herstellt, dann kannst du vielleicht schon bald loslegen.
Kritisch wird es immer, wenn du eine Dienstleistung anbietest, die den Leistungen deines
Arbeitgebers stark ähneln. Ggf. solltest du dir das Einverständnis des Arbeitgebers schriftlich geben lassen.
Arbeitsrechtliche Probleme bekommst du dann, wenn dein Chef herausfindet, dass du ihm Konkurrenz machst, du Haupt- und Nebenerwerb nicht sauber trennst oder du deine Urlaubstage zum Arbeiten nutzt. Das kann problematisch sein, weil du dich in dieser Zeit eigentlich erholen solltest.
Falls du dich trotzdem nebenberuflich selbstständig machen willst, kannst du zu diesem Zeitpunkt ein Kleingewerbe anmelden. In diesem Artikel findest du eine kurze und knackige Übersicht darüber, welche Voraussetzungen du als Angestellter erfüllen musst, wenn du deine Firma nebenher gründen willst.
Jeder darf in Deutschland ein Gewerbe gründen, und wenn es im Job nicht klappt, versuchen es manche mit der Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Das ist mutig. So mutig, dass die Agentur für Arbeit den Schritt mit dem Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger, oder das Einstiegsgeld für ALG-II-Empfänger
Kurzum: Wenn du arbeitslos bist, aber die nötigen Voraussetzungen für die Selbstständigkeit erfüllst, kannst du alle öffentlichen Förderprogramme nutzen.
Allerdings bekommst du den Zuschuss nur, wenn du dich zeitnah arbeitslos meldest und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG hast.
Sowieso ist die Gründung aus der Arbeitslosigkeit nicht gerade einfach. Das liegt vor allem daran, dass die Zuschuss-Bewilligung auf den Einschätzungen der Agentur für Arbeit beruht. Wenn du deinen zuständigen Vermittler nicht von deiner Idee überzeugen kannst, dann war’s das.
Zudem darfst du, wenn du ALG l beziehst, nur ein Nebeneinkommen von bis zu 165 Euro pro Monat erwirtschaften. Damit kommst du mit der Gründung nicht weit. Wenn du mehr als 165 Euro pro Monat verdienst, dann wird dir der Überschuss vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Das Gute daran ist aber, dass die selbstständige Tätigkeit erlaubt ist.
Dieser Beitrag von der Karrierebibel erklärt dir genau, wie du die oben beschriebenen Probleme umgehen kannst: indem du eine Kapitalgesellschaft gründest.
Eine weitere Möglichkeit aus der Trickkiste: du meldest dich nur kurzfristig arbeitslos, dann aber wieder selbständig. So bist du tageweise übers Amt gemeldet (resp. versichert), an anderen Tagen bist du selbst verantwortlich.
Der Vorteil davon ist, dass du zum einen die Zahlung des ALG I automatisch verlängerst, denn die Tage in denen du selbständig gemeldet bist werden dir am Ende wieder gutgeschrieben. In Zeiten in denen du nichts verdienst erhältst du weiter ALG I.
Spiel am besten für dich durch, was für dich gut funktioniert.
Die Elternzeit ist dafür da, dass eine junge Familie ausreichend Zeit für die neue Familiensituation hat. Berufstätige Eltern haben gesetzlich ein Anrecht auf diese Zeit, die maximal drei Jahre dauern kann. In dieser Zeit wird das bestehende Arbeitsverhältnis „auf Eis gelegt“. Immer wieder hört man (vor allem von) Frauen, die nach der Rückkehr in den Job unzufrieden sind. Auch persönlich kann in dieser Zeit viel passieren, weshalb sich viele junge Eltern die Gründung einer Selbstständigkeit im Zuge der Elternzeit überlegen.
Doch ist die Gründung einer Firma in der Elternzeit (gesetzlich) gestattet?
Ja. Du darfst selbst dann eine Firma gründen, wenn du in der Ruhephase des bestehenden Arbeitsverhältnisses bist. Die Elternzeit bietet deshalb die Chance, die eigene Geschäftsidee auszutesten oder beruflich neue Wege zu gehen. Falls die Optionen scheitern, besteht ja immer noch die Option auf die Rückkehr in das alte Arbeitsverhältnis.
Geregelt werden die Voraussetzung vom Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die Voraussetzung ist, dass der Wochenstundenumfang nicht mehr als 30 Stunden beträgt. Ausschlaggebend ist, dass du die 30-Stunden-Woche einhältst. Elterngeld wird dir nur dann gewährt, wenn du deinen Job aufgegeben hast, um dich um das Kind zu kümmern. Weitere Informationen kannst du hier nachlesen.
Wie und wo du die 30 Stunden arbeitest, kannst du selbst bestimmen. Für selbstständige Tätigkeiten benötigst du jedoch die Zustimmung des Hauptarbeitgebers. Er darf das Einverständnis allerdings nur aus dringenden betrieblichen Gründen nicht geben.
Wenn du Fragen oder Ergänzungen hast, schreib mir doch einen Kommentar. Und zu guter Letzt: der Disclaimer. Liebe Leserin, lieber Leser. Dieser Artikel soll dich bei der Firmengründung und auf dem Weg in die finanzielle Freiheit unterstützen. Keinesfalls ersetzt die Lektüre meines Beitrags eine fachkundige Beratung. Ich teile auf diesem Blog meine Erfahrungen, damit du keine Fehler machst, die dich später ärgern würden. Bitte informiere dich laufend über die aktuellen Bedingungen und Gesetzesvorlagen.